Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann eine exzellente Detailkenntnis und Aktualisierung des Wissens auf diesem dynamischen Rechtsgebiet gewährleistet werden. Neben Kenntnissen und Erfahrungen im Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht ist auch ein gutes Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung, sowie Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie erforderlich. Dies bedingt zudem eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Sachverständigen, damit jeder Einzelfall bestmöglich betreut werden kann.
Fühlt sich oft in erster Linie der Autofahrer als Mandant des Fachanwaltes für Verkehrsrechts angesprochen, betreue ich alle Teilnehmer am Straßenverkehr, ob mit dem Pkw, Lkw, Motorrad, Fahrrad oder als Fußgänger. Besondere Zielgruppen wie etwa Kinder und Senioren im Verkehr rücken aufgrund aktueller Rechtsprechung vermehrt in den Fokus.
Aber auch alle Dienstleister, die für und im Verkehr arbeiten, finden in mir einen kompetenten Partner; dies gilt für die Kfz-Werkstatt, die Fahrschule, den Autowaschanlagenbetreiber, Versicherungen, Fahrdienste oder Auto- und Motorradhändler.
André Kiesel
Rechtsanwalt
0971/ 78 57 200