In Deutschland sind ca. 150.000 Rechtsanwälte zugelassen. Hiervon sind nur ca. 2.500 Rechtsanwälte berechtigt, den Qualifikationszusatz „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Das Verhältnis zeigt deutlich, dass sich nur ein kleiner Kreis zum „Fachanwalt für Strafrecht“ qualifiziert hat.
Diese Qualifikation erfordert nicht nur vor der Zulassung die Bearbeitung von sehr vielen Strafrechtsfällen. Auch nach der Zulassung als Fachanwalt bedarf es zur Aufrechterhaltung der Qualifikation einer ständigen kontrollierten Fortbildung.
Die Qualifikation umfasst folgende Bereiche:
Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren, Kapitalstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Steuerstrafrecht usw.