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Fachanwalt für Strafrechtstrafrecht

Die rechtzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers ist meistens entscheidend für den Ausgang eines Strafverfahrens. Der Strafverteidiger ist der Einzige, der sich ausschließlich um die Rechte des Beschuldigten kümmert. Er sorgt dafür, dass alle zur Entlastung beitragenden Ermittlungen durchgeführt werden und steht konsequent für die Rechte des Mandanten, Ihre Rechte, ein.

So gelingt es bereits in vielen Fällen, ein Strafverfahren im Vorfeld ohne eine Gerichtsverhandlung zu beenden.

Wir verteidigen Sie. Hierbei ist unsere Tätigkeit nicht auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt oder ein spezielles Deliktsfeld beschränkt. Ganz gleich also, welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird und welchen Verteidigungsbedarf Sie haben.

Wir verteidigen Sie. Kompetent, engagiert und der jeweiligen Fall- und Verfahrenssituation angepasst.

André Kiesel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

0971/ 78 57 200

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Strafrecht

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    Fachanwalt für Strafrecht
  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Erbrecht

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  • Arbeitsrecht

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  • Familienrecht

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André Kiesel

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Fachanwalt für Strafrecht
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